Für vielen Unternehmen kann das Corona Virus der letzer Todestoß sein. Wenn große Firmen wie Adidas, H&M usw. jetzt beschließen, die Miet der Läden nicht zu bezahlen, dass können wir schon ahnen, wie es der Wirtschaft geht. Spezialisten bei Kündigung in Berlin. Noch viel dramatischer ist der Zustand tausender kleinen Unternehmen, die kurz vor des Aus stehen. Ohne Einnahmen ist der Tod ganz sicher, Firmen mit Mitarbeiter sind besonders betroffen, den Kosten sind hoch und wenn die Krise weiter andauert, bleiben Entlassungen nicht mehr lange aus.
Kündigen in der Krise
Die Versuchung ist bei vielen Unternehmen auch sehr groß, sich von Menchen ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen. Verständlich unter den Umständen, aber alle Kündigen, die ausgesprochen werden, müssen trotz allem innerhalb der Fristen stattfinden.
Kann ein Arbeitgeber in der Krise kündigen? Die Kündigungsfristen ändern sich in einer Krise nicht. Gleichzeitig tut die Regierung alles, um Kündigungen zu vermieden, es gibt in der jetzigen Krise viele Förderprogramme für Unternehmen, um jetzt die Krise zu bewältigen. Das schlimme in der Krise ist, dass wir keine Ahnung haben, wann das ganze beendet wird.
Firmen, die fristlos wegen der Corana kündigen, begeben sich auf Glatteis, weil alle Kündigungen gegen geltendes Recht verstoßen und nicht standhalten können.
Wenn eine Firme kündigen wollen, müssen einiges geklärt sein:
- Hat das Unternehmen weniger oder mehr als zehn Mitarbeiter?
- Ist die Existenz gefährdet, kann nur die Reduzierung des Personals die Firma retten?
Hat eine Firma weniger als zehn Mitarbeiter kann sowieso gekündigt werden, solange die gesetztlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Bei größeren Firmen können diese unter Umständen betriebsbedingt können. Das muss im Einzelfall geklärt sein, dass kann nämlich nur einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit großer Sichherheits sagen.
Bei einer Kündigung sollte Betroffene, die Künigungen erhalten unverzüglich ihre Kündigungen von einen Spezialisten geprüft werden. Hier gilt vor allem die dreiwöchige Frist einzuhalten. Auch wenn eine Kündigung nicht rechtens ist, wird die Frist zum Widerspruch verpasst wird, wird die Kündigung rechtskräftig. Für mehr Information zu Kündigungen: Rechtsanwälte Dr. Breuer bei Kündigung